Geschehen, Mellendorf, den 31. Mai 1920 in einer Kirchenvorstandssitzung.
1. Der Kirchenvorstand hat nichts dagegen einzuwenden, wenn der Arbeiter, welcher für den Pfarrinhaber in diesem Jahre den Torf sticht, dadurch entschädigt wird, daß er für sich auch Torf aus dem Moore gewinnt.
2. Der Fußboden des ... soll mit Farbe gestrichen werden.
3. Da die Pfarrkasse aus dem Rechnungsjahr 1919/20 einen Ueberschuß von reichlich 1000 M aufweist, so beschließt der Kirchenvorstand seinen Beschluß vom 24 März d. J. dahin abzuändern, daß dem Pfarrinhaber statt 500 M 1000 M als Beihilfe gewährt werden.
V. g. u.
Tomforde
Gudehus
Biester
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