Geschehen, Mellendorf, den 11. Juli 1920 in einer Kirchenvorstandssitzung.
1. Der Kirchenvorstand stellt fest, daß nach dem Beschluß vom 17 Oktober 1919 im Küsterhause folgende Brennstellen bei der elektrischen Anlage angelegt werden sollten; in den beiden Südzimmern je eine, im Hausflur, in der Küche, im Keller, in der Kellerkammer, in dem größeren Zimmer an der Nordseite und im Schlafzimmer oben auch jew. eine.
2. Der Kirchenvorstand beschließt mit dem Ausschuß der politischen Gemeinde über die Trennung des Kirchen- und Schulvermögens zu verhandeln und zum Eigentum der Kirche auf Grund der Entwicklung und Eintragung ind Grundbuch folgendes: Grund- und Vermögensstücke ...... In das Küsterhaus und Küstergarten, sämtliche Grundstücke und das Gesamtvermögen der Küsterstelle. Für die Benutzung der Küsterwohnung durch den Lehrer will der Kirchenvorstand 600 M. Miete fordern; außerdem soll die politische Gemeinde das Gebäude in ..... erhalten ..... Kirchenvorstand bis zur Höhe von 3000 M. Die Reparaturen müssen im Einverständnis mit dem Kirchenvorstand erfolgen. Dem Küster und Organisten will der Kirchenvorstand den Vorschlag machen, daß ihm das Amt eines Organisten gegen ein höheren ... als bisher vertraglich übertragen wird. Näheres ist nach Verhandlungen mit ihm festzusetzen.
V. g. u.
Tomforde
Plinke
Wiechmann
Biester