Geschehen, Mellendorf, den 1. Aug. 1920 in einer Kirchenvorstandssitzung.
1. Der Kirchenvorstand beschließt, an die Erhebungsbeamten der politischen Gemeinde Mellendorf das Ersuchen zu richten, die rückständigen Kirchensteuern von den Gemeindegliedern Wilh. Lenthe Hs 10a, Heinrich Meyer Hs N 119 und Richard Hormeyer Hs N 139 aus dem Rechnungsjahr 1 April 1919/20 durch Zwangsvollstreckung beizutreiben.
2. Der Kirchenvorstand beschließt, dem Häusling August Quitmeyer Hs N 33 und dem Obbauern heinrich Lohse Hs N 137, welche das Quartalopfer für die Zeit vom 1. Januar bis Ende Juni d. J. zu zahlen sich weigern, zwangsweise zur Zahlung von 40 bzw. 30 Pfgen anzuhalten.
3. Dem Pfarrinhaber soll ein Vorschuß von 1200 Mark aus den Mitteln des Pfarrvermögens bis zum 1 Oktober d. J. gewährt werden.
V. g. u.
Tomforde
Gudehus
Plinke
Biester