Geschehen in der Sitzung des Kirchenvorstandes am 1. Juli 1946 im Pfarrhause zu Mellendorf

1. Der Kirchenvorstand stellt fest:

a) für kirchenvorstandswahl ist nur ein Wahlvorschlag eingereicht.

b) der Wahlvorschlag ist ordnungsmäßig aufgestellt.

c) die benannte zwei Personen sind wählbar.

d) da nicht mehr Namen vorgeschlagen sind als Kirchenvorsteher als Kirchenvorsteher zu wählen sind, gelten die beiden Vorgeschlagenen, Bauer Wilhelm Balke und der Arbeiter Gustav Fischer als gewählt.

2. Der K.V. beschließt, den Vertrag mit der Gewerkschaft Joseph II bis zum 1.12.1949 zu verlängern und bevollmächtigt den Kirchenvorsteher Heinrich Plinke zum Abschluß der Vereinbarung.

 

V. g. u.

Amelung

Bertram

Fischer

Plinke